Holz-Saunaöfen mit CE-Zeichen
Neue gesetzliche Regelungen für holzbefeuerte Saunaöfen
Bis vor kurzem gab es für holzbeheizte Saunaöfen keinerlei Rechtsvorschriften.
Dies hat sich im Zuge der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung geändert, da holzbefeuerte Saunaöfen nun die strengen Immissionswerte, für Flachfeuerstetten, erfüllen müssen. Zwar gibt es für Alt-Anlagen einen Bestandsschutz, für Neuanschaffungen ist der Nachweis über das Erfüllen der Immissionswerte verpflichtend. Von Seiten einiger Saunaofen-Hersteller bzw. Importeure wurde eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, welche eine Ausnahmeregelung für Saunaöfen, ähnlich wie für Bade- oder Räucheröfen, fordert. Diese Petition wurde damit begründet, dass Saunaöfen i.d.R. nur für einen kurzen Zeitraum an wenigen Tagen betrieben werden. Ob und wann diese Petition in Kraft tritt, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Zukünftig müssen Saunaöfen, darüber hinaus auch ein CE-Zeichen tragen. Dazu verabschiedete die EU Anfang 2011 die DIN EN 15821. Da zukünftig höhere Anforderungen an den Mindestwirkungsgrad sowie die Immissionswerte gestellt werden, werden auch die Anforderungen für SaunaSteine immer höher. Schließlich gilt es auch zukünftig die gesetzlichen Werte eingehalten werden.
Anforderungen an Holz-Saunaöfen im Überblick:
Zum einen ist dies die DIN EN 15821:
Diese gilt ab dem 01.07.2011 mit einer Übergangsfrist bis zum 01.07.2012. Somit können ab 01.07.2011 und müssen ab 01.07.2012 alle holzbefeuerten Saunaöfen nach DIN EN 15821 mit einer CE-Kennzeichnung gekennzeichnet werden, sofern diese Saunaöfen alle Anforderungen der DIN EN 15821 einhalten und dies gemäß dem Aufgabenbereich des Anhang ZA der Norm von einer nach DIN EN 15821 akkreditierten Feuerstättenprüfstelle nachgewiesen worden ist.
Zum anderen ist dies die 1. BImSchV:
Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung gilt seit 01.02.2010 und regelt die Grenzwerte für Kohlenmonoxid ( CO ), Staub und den Mindestwirkungsgrad. In dieser Verordnung gibt es eine Reihe von Ausnahmen zum Beispiel für Räucheröfen, Badeöfen etc. leider bis dato aber nicht für Saunaöfen. Zusammen mit einigen anderen Saunabauern, überlegen wir gerade eine Petition beim Bundestag einzureichen.
Saunaöfen von IKI KIUAS erfüllen alle Anforderungen
Als erster Hersteller von Saunaöfen hat IKI KIUAS erfolgreich die Typenprüfung nach EN 15821 bestanden. Darüber hinaus erfüllen viele Öfen die 1.BImSchV Stufe 1 und teilweise Stufe 2. Daher gibt es zukünftig keinerlei Probleme bei der Genehmigung, Aufstellung und Inbetriebnahme der Saunaöfen. Zum Schluss sollte der erhebliche Plus an Sicherheit nicht verachtet werden, welches durch die Sicherheitsprüfung entstanden ist.
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