Die Kur ist tot? … Hoch lebe die Kur!
Hier finden Sie die Informationen für die WellnessKur-Ralley
Der Begriff „Kur“ ist in der Sozialversicherung seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches (SGB) IX kein offizieller Begriff mehr. Trotzdem bleibt der Begriff Kur erhalten: Kurorte, Kurmittel, Kurortmedizin haben sich ja über Jahrhunderte entwickelt, lediglich die Zuschüsse und das Vokabular des Gesetzgebers hat sich verändert. Selbst die Krankenkassen verwenden den Begriff beispielsweise im Zusammenhang mit „Auslandskur“, verwirrend für den Versicherten.
Trotzdem oder gerade deswegen sollte sich der Interessierte mit dem Vokabular der Versichungen auskennen:
„Die Gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden zwischen verschiedenen Leistungsarten:
- Vorsorgeleistungen, die eine Schwächung der Gesundheit beheben sollen
- Rehabilitationsleistungen, die eine bereits bestehende Krankheit oder Behinderung beseitigen oder wenigstens mildern sollen
- Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden
Grundsätzlich haben alle GKV-Versicherten, das heißt auch Rentner und Mitversicherte Anspruch auf diese Leistungen.
Genaue Informationen über Zuschüsse zu erhalten und sich durch die bürokratische Sprache zu kämpfen, ist für den Verbraucher mühselig geworden. Es besteht die Gefahr, dass Menschen ohne schwere Krankheit sich nur ungern mit dem Thema beschäftigen und lieber günstige Pauschalangebote buchen – ob im Bereich Wellness oder Fernreisen. Begünstigt wird diese Tendenz durch solche Krankenkassen, die „preiswerte“ Wellnessreisen ins Ausland in ihren Mitgliedermagazinen oder sogar Kuren ins Ausland bewerben – ungeachtet der Proteste der Heilbäderverbände. Es wäre schade, wenn diese Entwicklung sich fortsetzen würde. Viele deutsche Kurorte setzen auf spannende, entspannende und innovative Konzepte, und die Zuschüsse der Krankenkassen im Bereich Prävention sind durchaus attraktiv, sofern der Versicherte sie kennt.
Während die klassische Schulmedizin sich größtenteils zur „Reparaturmedizin“ entwickelte, war die Kurortmedizin immer auch eine Gesundheitsmedizin, die Gesundheit als Gleichgewicht betrachtete und nicht als Abwesenheit von Krankheit. (siehe Ausgabe 01/2007 über Sebastian Kneipp). Daher ist ein Bezug zu „Wellness“ als gesundem und lustvollem Lebensstil von vornherein da.
Man braucht daher nicht nach Asien zu sehen, um auch hierzulande ganzheitliche Wellness- und Gesundheitskonzepte zu entdecken. Neben den ortsspezifischen Heilmitteln (Heilwasser, Heilklima, Sole, Moor etc.) spielt heute das über Jahrhunderte erworbene Know-how der Kurortmedizin eine große Rolle. „
Der Weg zu einem neuen Verständnis von Gesundheit wird frei
Obwohl der Versicherte unter den Krankenkassen-Kürzungen leidet, wird doch gleichzeitig auch der Weg frei für ein anderes Verständnis von Gesundheit und Nachhaltigkeit. Die Präventionsangebote im Kurort können beispielsweise in Absprache mit dem Arzt vom Patienten gewählt werden.
In der Ich-Perspektive heißt das: Ich tue selbst etwas für meine Gesundheit, ich denke über meine gesundheitliche Fragestellung nach, ich lasse es mir (trotzdem) gut gehen in der Kur und lerne etwas über Bewegung, Ernährung, Baden u.v.m. Dabei wird die Nachhaltigkeit immer wichtiger: Ich weiß, dass ich auch zu Hause etwas für mich tun muss, versuche also, etwas „mitzunehmen“. Das reicht von der Kunstfertigkeit in Nordic Walking über Qi Gong bis hin zu Gesprächen über meine Ernährung oder Lebensführung. Die Anwendungen der klassischen Badekur können dabei immer noch verschrieben werden.
Die WellnessKur-Rallye auf Seite 18/19 führt Sie hin.
Denken Sie über Ihre gesundheitliche Situation nach, spielen Sie mit und lernen Sie.
Zunächst benötigen Sie aber einige Informationen über „Kuren“ heute.
Was bedeutet „Kur“ heute?
1) Rehabilitation und Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
(nunmehr Pflichtleistungen der Krankenkassen)
Rehabilitationsleistungen werden nach Unfällen oder schweren Krankheiten bewilligt. Während die Stationäre Anschluss-Rehabilitation vom Krankenhaus organisiert wird, beantragt der Arzt die ambulante oder stationäre Rehabilitation. Befragen Sie hierzu Ihren Arzt und Ihre Krankenkasse, Informationen gibt es auch unter www.deutscher-heilbaederverband.de (u.a. Infoblatt zum Kurantrag, Hinweise bei Widerspruch) und www.baederkalender.de.
Die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen werden ebenfalls vom Arzt beantragt und vom Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse bewilligt. Informationen hierzu erfahren Sie beim Deutschen Müttergenesungswerk, Tel: 030/33 00 2929 und bei Ihrer Krankenkasse.
Nun bleiben die Leistungen, denen wir uns widmen wollen: die Ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und die stationären Vorsorgeleistungen. Beide werden vom Versicherten mit Bescheinigung des Arztes beantragt und vom Medizinischen Dienst bearbeitet. Ob dieser medizinische Dienst auch im Jahr 2008 noch zuständig sein wird, ist ungewiss.
2) Die stationäre Vorsorgeleistung
Bei der stationären Vorsorgeleistung wird die Vertragseinrichtung von der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger in Abstimmung mit dem Patienten gewählt. Der Vorteil: volle Kostenübernahme der Kur, die Eigenbeteiligung des Versicherten liegt bei 10 € pro Tag. Für den Antrag des Hausarztes ist von Vorteil, wenn der Patient nachweisen kann, dass er zu Hause schon Vorsorge-Angebote wahrgenommen hat, dies aber offensichtlich nicht ausreicht.
Die stationäre Vorsorgeleistung kann alle vier Jahre beantragt werden.
3) Die ambulante Vorsorgeleistung
Im Fall der ambulanten Vorsorgeleistung in ausgewählten Kurorten wählt der Patient gemeinsam mit dem Hausarzt den geeigneten Kurort aus.
Folgende Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen: 100 Prozent der Kurarztkosten (mit Ausnahme der Praxisgebühr von 10 €) und 90 Prozent der Kurmittel. Die Eigenbeteiligung des Patienten liegt bei 10 € pro Verordnung und 10 Prozent der Kurmittel.
Praktisch sieht das so aus: Am ersten Tag des Aufenthalts findet ein Besuch beim Badearzt (der die möglichen Heilmittel in seinem Kurort genau kennt) statt, dieser verschreibt nach der Indikation des Hausarztes die geeigneten Anwendungen und unterliegt hier auch keinen Beschränkungen aufgrund des Budgets. Weiterhin wird ein Zuschuss von bis zu 13 € pro Tag für Unterkunft/Verpflegung/Kurtaxe gewährt. Was viele nicht wissen: Die Unterkunft kann frei gewählt werden und selbst aus der Übernachtung auf einem Campingplatz bestehen.
Weitere Informationen bietet die Broschüre "Die Kur in Deutschland", die kostenlos bezogen werden kann: Deutscher Heilbäderverband e.V., Schumannstr. 111, 53113 Bonn, Tel: 0228 - 20120-0; E-mail: info@dhv-bonn.de
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