Geltungsbereich
1.1. saunasaund.de
(im folgenden "Anbieterin" genannt),
Martina Frenzel Internet- und Eventprojekte
mit Sitz Robert-Koch-Str. 109, 65779 Kelkheim
in Deutschland erbringt seine Dienstleistungen
ausschliesslich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Dienstleistungsbestimmungen
(ADB).
1.2. Juristische und natürliche Personen können die Dienstleistungen
der Anbieterin in Anspruch nehmen.
1.3. Die ADBs gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen
und auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Regelungen welche diese Bedingungen abändern oder aufheben, müssen
von uns ausdrücklich bestätigt worden sein.
1.4. Kostenlose zusätzliche Dienstleistungen - soweit nicht ausdrücklich
in der Auftragsbestätigung erwähnt - sind ohne Gewähr und können
jederzeit und ohne Vorankündigung abgeändert oder eingestellt werden.
1.5. Nimmt der Teilnehmer auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist
der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen
selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden.
1.6. Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind:
- diese Allgemeinen Dienstleistungsbestimmungen
- die jeweils zu diesem Zeitpunkt geltenden Preislisten
Abweichungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen
Form.
1.7. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die geltenden rechtlichen Bestimmungen
des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.
Beginn, Dauer
und Beendigung des Vertrages
2.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn
der vom Teilnehmer abgesendete Auftrag durch den Anbieter
bearbeitet wird und der Zahlungseingang beim Anbieterin.
2.2. Die Anbieterin legt den Beginn der Nutzung durch den Teilnehmer fest.
Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich das Aufschalten der bestellten
Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen verzögern
kann. Hieraus können vom Teilnehmer keine Rechte gegenüber der Anbieterin
abgeleitet werden.
2.3. Der Dienstleistungsvertrag wird für eine Periode von 12 Monate abgeschlossen,
anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.
2.4. Ein Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um eine weitere Periode
(12 Monate).
2.5. Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief auf Ende einer
Abonnementsdauer auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag
zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer.
Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer
Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden.
2.6. Aus wichtigem Grund kann die Anbieterin den Dienstleistungsvertrag jederzeit
mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn
die zur Verfügung stehenden WebHosting Dienstleistungen oder die mittels
dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen,
verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben
sowie wenn die Nutzungsregelungen missachtet werden.
2.7. Eine vorzeitige Kündigung berechtigt nicht zur Zurückzahlung
allfälliger Guthaben aus nichtbezogener Leistungen.
Pflichten der Anbieterin
3.1. Die Anbieterin erbringt
die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen
der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen
und personellen Ressourcen gemäss dem
aktuellen Stand der Technik.
3.1. Die Anbieterin kann eigene Server unterhalten oder diese Dienstleitung
bei Dritten einkaufen. Der Anbieterin kann keine Gewähr für ununterbrochene
und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen
im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich
das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er der Anbieterin über
die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine
angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen gelten nicht
als Störungen.
3.2. Allfällige dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen
zur Verfügung gestellte Software, Hardware und Dokumentation verbleiben
im Eigentum der Anbieterin, und der Teilnehmer erhält hieran weder Verfügungs-
noch Urheberrechte.
3.3. Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich 24 Stunden
pro Tag und 7 Tage pro Woche zur Verfügung, anderslautende Vereinbarungen
und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen
führen, vorbehalten.
3.4. Die Anbieterin verpflichtet sich nur innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten
Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen
in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten
gelten Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 17.00 Uhr, mit Ausnahme von Feiertagen,
sowie Betriebsferien.
Die Anbieterin wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume
Massnahmen zur Erhaltung einer guten Dienstqualität treffen, verpflichtet
sich aber vertraglich nicht dazu.
3.5. Die Anbieterin verpflichtet sich, dem Teilnehmer bei Probleme Unterstützung
per eMail oder Telefon zu gewähren. Je nach bestellter Dienstleistung
und der Art der Unterstützung kann der jeweilige Aufwand dem Teilnehmer
verrechnet werden. Der Anbieter versucht bei Supportanfragen die Reaktionszeiten
so kurz wie möglich zu halten. Grundsätzlich gibt es aber keine garantierte
Reaktionszeit.
Pflichten des
Teilnehmers
4.1. Anderslautende
schriftliche Vereinbarung vorbehalten,
ist zum Bezug von Dienstleistungen nur
der im Antragsformular erwähnte Teilnehmer
berechtigt. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen
von Dienstleistungen an Dritte ist dem
Teilnehmer untersagt.
4.2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, der Anbieterin sofort über ihm
zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht Verfügbarkeit
von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und
vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter
oder von ihm beigezogenen Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B.
Hacker) zu informieren.
4.3. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die
Anbieterin Informationen über sie bzw. ihre Mitarbeiter oder die von ihr
beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen
des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung
der Dienstleistungen und deren Koordination durch die Anbieterin notwendig
wird.
4.4. Für den Inhalt seiner Webseiten ist der Kunde vollumfänglich
selbst verantwortlich.
4.5. Absolut unerwünscht sind "Spammer", Versender von Massen-eMail
(Junk-Mail, UCE) oder exzessiver Werbung in Newsgroups (SPAM). In einem solchen
Fall kann ein Teilnehmer bis zur Klärung des Vorfalles vorsorglich gesperrt
werden. Allfällige Kosten und Abklärungen in diesem Fall können
dem Teilnehmer nach Aufwand verrechnet werden.
4.6. In den folgenden Fällen sind wir berechtigt, den Zugriff zum gesamten
Angebot per sofort zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch
noch nicht gegeben sein sollte:
- wenn Dritte in ihrer Ehre verletzt werden könnten, Personen oder Personengruppen
mit radikalen oder extremistischen Inhalten angegriffen, beleidigt oder verunglimpft
werden.
- wenn von Dritten begründete Ansprüche auf Unterlassung erhoben
werden und der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten
Dokumente, Namen oder Programme ist; bei der Weiterverbreitung von Raubkopien
(Warez) oder Passworten und Seriennummern (Serials)
- die Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen Landesrecht oder internationales
Recht verstossen könnten oder eine entsprechende gerichtliche Verfügung
vorliegt.
4.7. Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen von Störungen,
wenn er die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf
Mängel und Fehler in der Handhabung der dem Kunden gehörenden Ausrüstung
zurückzuführen ist.
Gebühren
5.1. Die Vergütung
für die dem Teilnehmer von Anbieterin
zur Verfügung gestellten Dienstleistungen
richtet sich nach den jeweils aktuellen
Preislisten der Anbieterin. Die Anbieterin
kann die Gebühren jederzeit, insbesondere
aber im Falle geänderter Gestehungskosten
anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes
unter Beibehaltung der Gebühren sowie
Gebührenreduktionen können von
der Anbieterin jederzeit ohne Ankündigungsfrist
in Kraft gesetzt werden.
5.2. Die Gebühren sind jeweils im voraus netto zu bezahlen. Vom Teilnehmer
ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung für Zahlungen zu verwenden.
Der Einzug erfolgt im Normalfall gegen Lastschriftverfahren.
5.3. Wir behalten uns vor, die Dienste erst nach erfolgtem Zahlungseingang
freizuschalten.
5.4. Allfällige Preissenkungen gemäss Ziffer 5.1 berechtigen nicht
zu Rückforderungen auf den vom Teilnehmer bezahlten Jahresbetrag.
5.5. Bei Vertragsverlängerung sind die Kosten für die nächste
Laufzeit bis spätestens 30 Tage vor Ablauf zu bezahlen und werden auch
ohne gesonderte Rechnung fällig.
5.6. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie mittels elektronischer
Post an die eMail- oder Fax-Adresse des Kunden zugestellt worden ist.
5.7. Mahnungen werden gem. dem nationalen Recht behandelt und können über
eine externe Inkassostelle eingetrieben werden. Pro Mahnung werden Umtriebsgebühren
von sFr. 30.- erhoben.
5.8. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung
berechtigt, Verzugszinsen von 7% zu berechnen.
5.9. Sonstige Kosten oder beanspruchte Dienstleistungen sind monatlich nach
Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang einer Rechnung fällig.
Haftung
6.1. Die Anbieterin bemüht
sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen
Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität
der angebotenen Dienstleistungen.
6.2. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Anbieterin jede Haftung
für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die
von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.
6.3. Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitz befindlichen EDV-Anlagen
und Geräte, welche für die Dienstleistungen benutzt werden, sowie
die hierzu eingesetzten oder durch die Dienstleistungen erreichbaren Daten
inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen.
6.4. Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei der Anbieterin
oder Dritten durch seine Benutzung der Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung
gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung
durch den Teilnehmer, seine Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogenen
Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung der Anbieterin über
die EDV-Anlage des Teilnehmers zu den Dienstleistungen Zugang genommen haben,
kann die Anbieterin zudem den Anschluss zum Teilnehmer ohne Ankündigung
sofort unterbrechen.
Schlussbestimmungen
7.1. Diese ADBs sowie
die oben in Ziffer 1.6 erwähnten Dokumente
regeln abschliessend die Rechte und Pflichten
zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer.
7.2. Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde
Bestimmung und der rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragsparteien,
vorbehalten bleibt Ziffer 5.1. Der Anbieter behält sich die jederzeitige Änderung
der ADBs sowie der Leistungsblätter der einzelnen Dienstleistungen ausdrücklich
vor.
7.3. Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages
nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen
weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem
Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich
möglich.
7.4. Beide Parteien verpflichten sich generell, als vertraulich bezeichnete
Informationen keinem Dritten weiterzugeben, ausser die andere Partei erteilt
ausdrücklich ihr Einverständnis, im besonderen ist der Inhalt dieses
Vertrages sowie dessen Anhänge und Anlagen als vertraulich zu behandeln.
7.1. Gerichtsstand ist der Firmensitz der Anbieterin. Die Anbieterin ist berechtigt,
den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und
seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem jeweiligen nationalen
Recht.
D-65779 Kelkheim,
November 2003
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